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   LG Mannheim, 23.11.2015 - 24 O 41/15   

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https://dejure.org/2015,70203
LG Mannheim, 23.11.2015 - 24 O 41/15 (https://dejure.org/2015,70203)
LG Mannheim, Entscheidung vom 23.11.2015 - 24 O 41/15 (https://dejure.org/2015,70203)
LG Mannheim, Entscheidung vom 23. November 2015 - 24 O 41/15 (https://dejure.org/2015,70203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Frachtführerhaftung - leichtfertige oder vorsätzliche Schadensverursachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 43/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus LG Mannheim, 23.11.2015 - 24 O 41/15
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 20.09.2007, TranspR 2008, 113, 114 Tz 17; vgl. auch Koller, 8.Auflage 2013, Rdnr. 84 zu § 425 HGB m.w.N.), dass durch die Übergabe der den Schadensfall betreffenden Unterlagen eine konkludente Abtretung zum Ausdruck gebracht wird (§§ 133, 157 BGB).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens im allgemeinen in solchen Fällen gegeben, in denen der Wert des einzelnen Pakets den 10-fachen Betrag der Haftungshöchstgrenze gemäß den Beförderungsbedingungen des Frachtführers ausmacht (BGH, TranspR 2008, 113, 117 Tz 47; BGH, Urt. v. 01.12.2005, NJW 2006, 1426, 1428 Tz 28).

    Nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung kann die Kausalität des Mitverschuldenseinwandes nur dann verneint werden, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlich hohen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte (BGH, TranspR 2008, 113, 117 Tz 48).

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des

    Auszug aus LG Mannheim, 23.11.2015 - 24 O 41/15
    Wenn wirksame Beförderungsbedingungen fehlen gilt die Wertgrenze des 10-fachen Schadensersatzbetrages gemäß § 431 Abs. 1 HGB (BGH, Urt. v. 21.01.2010, NJW-RR 2010, 909 Tz 22; Koller, a.a.O., Rdnr. 19b zu § 435 HGB sowie Fn 206; Baumbach-Hopt-Merkt, 36. Auflage, Anm. 4 B zu § 425 HGB).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11

    Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers: Nachforschungspflicht bei

    Auszug aus LG Mannheim, 23.11.2015 - 24 O 41/15
    Allein diese unzureichenden Nachforschungen rechtfertigen bei einer generalisierenden Betrachtungsweise den Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden der Beklagten (BGH, Urt. v. 19.07.2012, TranspR 2013, 111, Leitsatz sowie Tz 19, 20; vgl. auch Urt. v. 10.05.2012, NJW 2013, 778, 780 Tz 35).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11

    Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz

    Auszug aus LG Mannheim, 23.11.2015 - 24 O 41/15
    Allein diese unzureichenden Nachforschungen rechtfertigen bei einer generalisierenden Betrachtungsweise den Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden der Beklagten (BGH, Urt. v. 19.07.2012, TranspR 2013, 111, Leitsatz sowie Tz 19, 20; vgl. auch Urt. v. 10.05.2012, NJW 2013, 778, 780 Tz 35).
  • OLG Stuttgart, 05.09.2001 - 3 U 30/01

    Frachtrecht - qualifiziertes Verschulden - Wertersatz - Marktpreis - Abzug der

    Auszug aus LG Mannheim, 23.11.2015 - 24 O 41/15
    Auch derjenige, dem der Frachtführer gemäß § 435 HGB unbeschränkt haftet, darf seinen Schaden abstrakt berechnen; auch ihm steht der Wertersatz gemäß § 429 HGB als Mindestschaden zu (OLG Stuttgart, Urt. v. 05.09.2001, TranspR 2002, 23).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 31/04

    Begriff des Drohens eines ungewöhnlich hohen Schadens

    Auszug aus LG Mannheim, 23.11.2015 - 24 O 41/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens im allgemeinen in solchen Fällen gegeben, in denen der Wert des einzelnen Pakets den 10-fachen Betrag der Haftungshöchstgrenze gemäß den Beförderungsbedingungen des Frachtführers ausmacht (BGH, TranspR 2008, 113, 117 Tz 47; BGH, Urt. v. 01.12.2005, NJW 2006, 1426, 1428 Tz 28).
  • BGH, 13.08.2009 - I ZR 3/07

    Mitverschulden aufgrund unterlassener Wertdeklaration bei Versendung durch einen

    Auszug aus LG Mannheim, 23.11.2015 - 24 O 41/15
    Ohne besonderen Sachvortrag des Anspruchstellers ist in der Regel davon auszugehen, dass der Frachtführer bei einem Hinweis auf den ungewöhnlichen Wert des Transportgutes entweder besondere Sicherungsmaßnahmen ergriffen hätte oder den Transportauftrag abgelehnt hätte (BGH, Urt. v. 13.08.2009, TranspR 2010, 143 Tz 15).
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